St.-Georgen-Platz 2
8401 Winterthur
Prof. Dr. iur. Martina Caroni
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Luzern
In der Pariser Akte von 1815 wurde die immerwährende Neutralität der Schweiz verankert. Als Neutralität wurde dabei die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, unabhängig von der Rechtmässigkeit des Verhaltens der Konfliktparteien, bezeichnet. Auf diesem Verständnis von Neutralität gründen noch heute die Verpflichtungen des Neutralitätsrechtes, d. h. das völkerrechtlich geforderte Verhalten eines neutralen Staates. Davon ist die Neutralitätspolitik zu unterscheiden, d. h. die Summe all jener Massnahmen, die ein permanent neutraler Staat zusätzlich ergreift, um das Vertrauen der Staatengemeinschaft in seine Neutralität zu gewährleisten.Mit dem ab dem zweiten Weltkrieg erfolgten Übergang vom klassischen zum modernen, durch das Gewaltverbot geprägten Völkerrecht hat sich auch das rechtliche und politische Umfeld der Neutralität gewandelt. Welche Konsequenzen hat dieser Wandel für Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik – und für die schweizerische Neutralität?